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Die Grabarten auf den Friedhöfen

Urnenreihengrabanlage
Urnenreihengrab

Bestattungsmöglichkeit: eine Urne

Gebühr: 500,- Euro

Nach Ablauf der Ruhezeit ist dieses
Grab nicht verlängerbar.

Erdreihengräber
Erdreihengrab

Bestattungsmöglichkeit: ein Sarg

Gebühr: 500,- Euro

Nach Ablauf der Ruhezeit ist dieses Grab nicht verlängerbar.

Urnenwahlgrabanlage
Urnenwahlgrab

Bestattungsmöglichkeit: bis zu 4 Urnen, bis zu zwei Urnen

Gebühr:
700,- Euro bis zu vier Urnen
640,- Euro bis zu zwei Urnen

Nach Ablauf der Ruhezeit besteht die Möglichkeit dieses Grab zu verlängern.

erdwahlgraeber-einstellig
Erdwahlgrab für ein oder mehrere Grablager

Bestattungsmöglichkeit je Grablager: ein Sarg und eine Urne

Gebühr: 640,- Euro

Nach Ablauf der Ruhezeit besteht die Möglichkeit dieses Grab zu verlängern.

Erdwahlgrab zweistellig

Erdreihengraeber mit Pflege
Erdreihengrab mit Pflege durch den Friedhof

Bestattungsmöglichkeit: 1 Sarg

Gebühr: 3.550,- Euro

Nach Ablauf der Ruhezeit ist dieses Grab nicht verlängerbar.

Es besteht keine Möglichkeit der eigenen Bepflanzung sowie eines individuellen Grabsteins. Durch die Friedhofsverwaltung erfolgt eine einfache Pflege.

Urnengemeinschaftsanlagen
Urnengemeinschaftsanlage

Bestattungsmöglichkeit: eine Urne

Gebühr: 2.300,- Euro

Nach Ablauf der Ruhezeit ist dieses Grab nicht verlängerbar.

Es besteht keine Möglichkeit der eigenen Bepflanzung sowie eines individuellen Grabsteins. Durch die Friedhofsverwaltung erfolgt eine einfache Pflege. Beisetzung mit 16 Urnen.

Urnengemeinschaftsanlagen

Naturgrab

Bestattungsmöglichkeit: bis zu zwei Urnen
(auf dem Parkfriedhof Plagwitz: nur eine Urne)

Gebühr pro Beisetzung: 2.900,- Euro

ln dieser Grabart sind Beisetzungen bis zu zwei Urnen (in Plagwitz nur eine Urne) unter einem liegenden Grabmal möglich. Die Grabmale sind in geschwungener Form nebeneinander angeordnet.
Das Angebot gibt es auf dem Parkfriedhof Plagwitz und den Friedhöfen Lindenau und Leutzsch.

Es handelt sich um die ausschließliche Gebühr für das jeweilige Grab während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhefrist von 20 Jahren. Weitere Gebühren, wie zum Beispiel die Nutzung der Friedhofskapelle und die jährlich zu entrichtenden Friedhofsunterhaltungsgebühren, kommen noch hinzu. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern individuell dazu.